Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 BMeldDAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BMeldDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMeldDAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BMeldDAV Verwendung des Identifikationsmerkmals
... 2 des Bundesmeldegesetzes darf 48 Stunden nach seiner Übermittlung in einer Trefferliste nach § 6 oder einer Ergebnisliste nach § 8 für die Personensuche nach § 4 genutzt ...
Anlage BMeldDAV (vom 01.11.2023)
... der Suche und zum Umfang der Auskunft berücksichtigt werden. 5. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 , § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 und § 9 (Verwendung des Identifikationsmerkmals nach ... b) Die abrufende Stelle muss für die Auswahl einer Person aus einer Trefferliste nach § 6 oder Ergebnisliste nach § 8 das übermittelte Identifikationsmerkmal anstelle der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
Artikel 3 NamSchrBV Änderung der Bundesmeldedatenabrufverordnung
... die Angabe „1601 bis 1602," durch die Angabe „1601a," ersetzt. 3. § 6 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14881/v276279.htm