Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung des Bundes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Beihilfeangelegenheiten (BMWiBhWidVertrAnO)

A. v. 26.07.2021 BGBl. I S. 3271 (Nr. 49)
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 2030-14-229 Beamte

§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden



(1) Der Postbeamtenkrankenkasse wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie handelt und die Postbeamtenkrankenkasse für den Erlass des Verwaltungsakts oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach Absatz 1 selbst auszuüben.

 
Anzeige