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Anhang 3 - Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes (BBesGÜB 2021/2022 k.a.Abk.)

B. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 3378 (Nr. 52)
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 2032-26-13 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Anhang 3 (zu Nummer 3)


Anhang 3 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Anhang 3 Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 BBesGÜB 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesGÜB 2021/2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Bekanntmachung BBesGÜB 2021/2022
... sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes, 3. als Anhang 3 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts der ...