Anhang 5 - Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes (BBesGÜB 2021/2022 k.a.Abk.)

B. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 3378 (Nr. 52)
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 2032-26-13 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Anhang 5 (zu Nummer 5)


Anhang 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. 2021 I S. 3401 f.)

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Zitierungen von Anhang 5 Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 5 BBesGÜB 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesGÜB 2021/2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Bekanntmachung BBesGÜB 2021/2022
... Grundgehalts nach den Anlagen 1 und 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes, 5. als Anhang 5 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 für Beamtinnen und Beamte bei den ...


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