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Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO2019/1111-DG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des EU-Gewaltschutzverfahrensgesetzes
In § 5 Absatz 2 und § 19 Satz 2 des EU-Gewaltschutzverfahrensgesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1964) werden jeweils die Wörter „Pankow/Weißensee" durch das Wort „Pankow" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VO2019/1111-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VO2019/1111-DG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 VO2019/1111-DG Inkrafttreten
... 16, 20, 25, 26, 29, 2. Artikel 3, 3. Artikel 4 Nummer 2 und 4. Artikel 5 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14898/a276553.htm