Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 9 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO2019/1111-DG k.a.Abk.)

Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes in der vom 1. August 2022 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 VO2019/1111-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VO2019/1111-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
B. v. 15.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 19
Bekanntmachung IntFamRVGNBek
... Grund des Artikels 9 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3424 ) wird nachstehend der Wortlaut des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes in der seit ...