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Artikel 12 - Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatRMoG k.a.Abk.)
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Patentgesetzes in der vom 1. Mai 2022 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
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