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§ 3 - GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG)

§ 3 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem



Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst

1.
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,

2.
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,

3.
spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,

4.
ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und

5.
ein Kontroll- und Sanktionssystem.

 
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Zitierungen von § 3 GAPInVeKoSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GAPInVeKoSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GAPInVeKoSG Verordnungsermächtigungen
...  1. das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß § 3 Nummer 1 , 2. das geodatenbasierte Antragssystem gemäß § 3 Nummer 2, hier ... § 3 Nummer 1, 2. das geodatenbasierte Antragssystem gemäß § 3 Nummer 2 , hier insbesondere nähere Einzelheiten a) zum Inhalt des Sammelantrages ... offensichtlicher Irrtümer, 3. das tierbezogene Antragssystem gemäß § 3 Nummer 2 , 4. das Flächenmonitoringsystem gemäß § 3 Nummer 3, 5. ... § 3 Nummer 2, 4. das Flächenmonitoringsystem gemäß § 3 Nummer 3 , 5. das System zur Identifizierung der Betriebsinhaber gemäß § 3 Nummer ... 3 Nummer 3, 5. das System zur Identifizierung der Betriebsinhaber gemäß § 3 Nummer 4 , 6. das Kontroll- und Sanktionssystem gemäß § 3 Nummer 5, hier ... § 3 Nummer 4, 6. das Kontroll- und Sanktionssystem gemäß § 3 Nummer 5 , hier insbesondere nähere Einzelheiten a) zum Kontrollsystem gemäß ...