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Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (4. StAGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. August 2021 AufenthV § 17

In § 17 Absatz 2 Satz 4 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Selbständige Tätigkeiten" die Wörter „nach § 30 Nummer 1 der Beschäftigungsverordnung und" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. StAGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StAGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 4 PPDAVEV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3538 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 59 wird wie folgt ...