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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Nach § 4 des Anti-Doping-Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juli 2020 (BGBl. I S. 1547) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt:
- „§ 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe
Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter- 1.
- durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
- 2.
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 4 Absatz 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AntiDopGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AntiDopGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 AntiDopGÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... des Anti-Doping-Gesetzes § 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3542) ist nicht auf Verfahren anzuwenden, in denen vor dem 1. ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316m EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (vom 01.10.2021)
... 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3542) ist nicht auf Verfahren anzuwenden, in denen vor dem 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
V. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 67
Artikel 1 5. DmBMV Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
... 2 Absatz 3) des Anti-Doping-Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3542 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz ...
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