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Berichtigung des Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (EIdNwGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
- „5.
- Die Überschrift zu Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst:
- b)
- Die bisherigen Nummern 5 bis 9 werden zu den Nummern 6 bis 10.
- 2.
- In Artikel 5 Absatz 2 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt.
Schlussformel
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Im Auftrag Matthias Taube
Im Auftrag Matthias Taube
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