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Zitierungen von § 1 PPeKDAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PPeKDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PPeKDAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PPeKDAV Technische Grundlagen des Abrufverfahrens (vom 01.11.2023)
... geltenden Fassung bleibt unberührt. (2) Das Lichtbild sowie bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Unterschrift sind von der Pass- oder Personalausweisbehörde im Datenformat ISO/IEC ...
§ 3 PPeKDAV Standards der Datenübermittlung (vom 01.11.2023)
... ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder ... Übermittlungen von Daten zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie für die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an ... von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 . (2) OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein ...
§ 4 PPeKDAV Auswahldaten; Voraussetzung der Übermittlung (vom 01.11.2023)
... Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 können verwendet werden: 1. der Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt und ... (2) Aus dem Pass- oder Personalausweisregister darf 1. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 eine Übermittlung des Lichtbilds und der Überschrift nur dann erfolgen, wenn ... Übereinstimmung geführt hat. (3) Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ... nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 können die Seriennummer und das Geburtsdatum verwendet ...
§ 5 PPeKDAV Übergangsregelungen (vom 01.11.2023)
... Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen automatisierte Abrufe nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 31. Oktober 2025 auch im ... (2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 dürfen elektronische Datenabrufe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 30. April 2024 auch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats XLichtbild aus dem Standard ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 5 PAuswVuaÄndV Änderung der Pass- und Personalausweisdatenabrufverordnung
... (Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung - PPeKDAV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich und ... - PPeKDAV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze (1) Diese Verordnung regelt die ... Übermittlungen von Daten zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie für die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an ... von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 ." b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Das ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „nach § 1 Absatz 1" die Wörter „Nummer 1 bis 4" eingefügt. b) Absatz 2 ... „(2) Aus dem Pass- oder Personalausweisregister darf 1. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 eine Übermittlung des Lichtbilds und der Überschrift nur dann erfolgen, ... Absatz 3 wird angefügt: „(3) Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ... nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 können die Seriennummer und das Geburtsdatum verwendet werden." 6. Folgender ... angefügt: „§ 5 Übergangsregelungen (1) Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen automatisierte Abrufe nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 31. Oktober 2025 auch im ... (2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 dürfen elektronische Datenabrufe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 30. April 2024 auch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats XLichtbild aus dem Standard ...
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