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Zitierungen von § 4 ChemBiozidDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ChemBiozidDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ChemBiozidDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ChemBiozidDV Erteilung der Registriernummer
... innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung, sofern 1. die Meldung die Angaben nach § 4 Absatz 2 enthält, 2. das Biozid-Produkt zum Zeitpunkt der Entscheidung über die ...
§ 6 ChemBiozidDV Aktualisierung und Bestätigung der Meldung
... Meldepflichtige nach § 4 Absatz 1 Satz 1 haben die Meldung unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich eine in § 4 Absatz 2 genannte ... § 4 Absatz 1 Satz 1 haben die Meldung unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich eine in § 4 Absatz 2 genannte Angabe ändert. Die Aktualisierung hat elektronisch unter Verwendung des ... zur Verfügung gestellten Formulars zu erfolgen. (2) Meldepflichtige nach § 4 Absatz 1 Satz 1 haben die Richtigkeit der Angaben in der Meldung bis zum Ablauf des 31. März des zweiten auf ...
§ 7 ChemBiozidDV Elektronisches Verzeichnis
... wurde. (2) Das Verzeichnis enthält von den Angaben des Antragstellers die in § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 und 7 genannten ...
§ 8 ChemBiozidDV Informationsweitergabe an die Landesbehörden
... eine nach § 4 Absatz 1 zur Meldung verpflichtete Person auf Grund einer fehlenden Bestätigung nach § 6 Absatz 2 ...
§ 17 ChemBiozidDV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... § 6 Absatz 2 Satz 3 ein Biozid-Produkt auf dem Markt bereitstellt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ...
§ 18 ChemBiozidDV Übergangsvorschriften
... gemeldet wurden, hat die Bestätigung nach § 6 Absatz 2 unter Nennung aller in § 4 Absatz 2 genannten Angaben erstmals zum Ablauf des 31. März 2022 zu erfolgen. (3) Die ...
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