Eingangsformel - Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917 (Nr. 59); Geltung ab 31.08.2021

Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund

-
des § 7 Absatz 3 Satz 1 des Vermögensanlagengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und

-
des § 11a Absatz 4 Satz 1 des Vermögensanlagengesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 13 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) eingefügt worden ist:



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