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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung
Die Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung vom 20. August 2015 (BGBl. I S. 1435) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts,".
- 2.
- In § 5 Absatz 2 wird das Wort „Werktag" durch das Wort „Arbeitstag" ersetzt.
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