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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

§ 2 - Hochwasser-Kraftfahrzeugsteuer-Abgrenzungsverordnung 2021 (HWKraftStAbV2021)

V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3919 (Nr. 59)
Geltung ab 14.07.2021 bis 31.12.2021; FNA: 611-17-10 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 2 Anzeigepflicht



Die Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung entfällt für die Benutzung von Fahrzeugen und die Verwendung von Kraftfahrzeuganhängern im Sinne der Abgrenzung nach § 1.

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