Zitierungen von § 1 FinDAGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FinDAGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.04.2025)
... mehrere oder sämtliche Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5, 7 und 9 bis 11 KWG, sofern nicht Nummer 5.1.12.1.1 ... 1a Satz 2 Nummer 4 KWG, sowie, sofern nicht Nummer 5.1.12.1.1 anwendbar ist, im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 5, 7, 9 und 10 KWG nach Zeitaufwand  ... Hinblick auf die Verwendung des Überschusses (§ 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und 3, § 67 Absatz 2, jeweils in Ver- bindung mit § 12 Absatz 1 ... nach Risikoarten enthalten ist), nach § 12 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und 3, § 67 Absatz 2, jeweils in Ver- bindung mit § 12 Absatz 1 ... nach Buchstaben enthält (§ 12 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und 3, § 67 Absatz 2, jeweils in Ver- bindung mit § 12 Absatz 1 ... oder Beendigung durch Rücktritt (§ 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und 3, § 67 Absatz 2, jeweils in Ver- bindung mit § 12 Absatz 1 ... eine Gebühr je Teilgebietsgenehmigung erhoben (§ 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und 3, § 67 Absatz 2, jeweils in Ver- bindung mit § 12 Absatz 1 ... teilweisen Übertragung eines Be- standes (§ 13 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 1 Absatz 4 Satz 1 , § 65 Absatz 2 und § 67 Absatz 2 jeweils in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 20 FinmadiG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 377) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die beiden Nummern 38 werden durch die folgenden ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 5 KrZwMGEG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 37 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 24 ZuFinG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4077) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 37 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...


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