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Änderung Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 01.07.2024

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2024 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 2 Weitere Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung


(Text neue Fassung)

Artikel 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 3a, 3b und 4 Absatz 2 Satz 2 werden aufgehoben.

2. Anlage 3 Abschnitt A Nummer 4 und 5 wird aufgehoben.

3. Anlage 4 wird aufgehoben.



 
 

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