Tools:
Update via:
§ 15 - Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung (MilchLMeistPrV)
§ 15 Struktur des Prüfungsteils
§ 15 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Berufsausbildung und
- 2.
- Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.
Zitierungen von § 15 MilchLMeistPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MilchLMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchLMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 MilchLMeistPrV Bewertung der Prüfungen
... den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 und 2, § 11 Nummer 1 und 2 sowie § 15 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und Absatz 3 ist gesondert mit einer Note als Dezimalzahl und in Worten nach Anlage 1 zu bewerten. ...
§ 21 MilchLMeistPrV Bestehen der Prüfung
... eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 11 und 15 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. mehr als ... mehr als eine Leistung in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 11 und 15 mit „mangelhaft" nach Anlage 1 bewertet worden ...
§ 22 MilchLMeistPrV Zeugnisse
... nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7, 11 und 15 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § 20 ist mit ...
§ 24 MilchLMeistPrV Wiederholung der Prüfung
... nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 11 und 15 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Anlage 2 MilchLMeistPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7, 11 und 15 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die Gesamtleistung nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14978/a278930.htm