Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (5. MVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4386 (Nr. 68); Geltung ab 29.09.2021
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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2025 MV § 14

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und § 14 der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, am 1. Januar 2025 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. September 2021.



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