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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der BaFin-Verstoßmeldeverordnung (BaFinVerstMeldVÄndVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Änderung der BaFin-Verstoßmeldeverordnung vom 26. Juli 2021 (BGBl. I S. 3207) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a sind nach der Angabe „§ 4d Absatz 3 Satz 3" die Wörter „des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes" einzufügen.
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a sind nach der Angabe „§ 4d Absatz 3 Satz 3" die Wörter „des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes" einzufügen.
Schlussformel
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Böllhoff
Im Auftrag Böllhoff
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