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Berichtigung der Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie (AAVDAnpVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie vom 25. August 2021 (BGBl. I S. 4058) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 2 Nummer 20 ist nach dem Wort „Nach" die Angabe „§ 35" einzufügen.
In Artikel 2 Nummer 20 ist nach dem Wort „Nach" die Angabe „§ 35" einzufügen.
Schlussformel
Auswärtiges Amt
Im Auftrag Karin Marschall
Im Auftrag Karin Marschall
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