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Änderung Anlage 1 TAMG vom 01.01.2023
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Anlage 1 TAMG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung | Anlage 1 TAMG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 1 (zu §§ 54, 55 Absatz 1 und § 56 Absatz 1) Einteilung der Nutzungsarten |
1 | 2 | 3 | 4 Laufende Nummer | Nutzungsart | Verringerung des Einsatztzes antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Tieren | Tierärztliche Mitteilung über die Arzneimittel- verwendung 1. | Rinder (Bos taurus) 1.1 | Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten Abkalbung | X | X 1.2 | nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 Monaten | X | X 1.3 | zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 Monaten | | X 1.4 | Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchkühe noch Mastrinder sind | | X 1.5 | auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von 12 Monaten | | X 1.6 | Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden | | X 2. | Schweine (Sus scrofa domestica) 2.1 | nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird | X | X 2.2 | Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg | X | X 2.3 | zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | X | X 2.4 | zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkel- erzeugung | X | X 2.5 | nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kg | | X 2.6 | Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stun- den bis zu einer Woche gehalten werden | | X 3. | Hühner (Gallus gallus) 3.1 | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres | X | X 3.2 | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung im Legebetrieb | X | X 3.3 | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres bis seiner Aufstallung im Lege- betrieb | X | X 3.4 | Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | | X 3.5 | sonstige Hühner, die nicht unter die Nummern 3.1 bis 3.4 fallen | | X 4. | Puten (Meleagris gallopavo) 4.1 | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres | X | X 4.2 | Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | | X 4.3 | sonstige Puten, die nicht unter die Nummern 4.1 bis 4.2 fallen | | X |
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