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Artikel 3 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2024


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 ZPO § 173

§ 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Steuerberater" die Wörter „sowie sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen, Vereinigungen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann," eingefügt.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 34 ERVAG Inkrafttreten
... 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (6) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (7) Die Artikel 10, 13, 16 und 19 treten am 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022
B. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 825
Bekanntmachung PfändfreiGrBek 2022
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 1 GüZustAnpG Änderung der Zivilprozessordnung
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...