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Artikel 4 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 StPO § 32a, § 111k

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. September 2021 (BGBl. I S. 4250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 32a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht."

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Gerichts" das Semikolon und die Wörter „das Nähere regelt die Verordnung nach Absatz 2 Satz 2" gestrichen.

bb)
Nach Nummer 3 werden die folgenden Nummern 4 und 5 eingefügt:

„4.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle der Behörde oder des Gerichts,

5.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens genutzten Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes und der elektronischen Poststelle der Behörde oder des Gerichts,".

cc)
Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 6.

dd)
Folgender Satz wird angefügt:

„Das Nähere zu den Übermittlungswegen gemäß Satz 1 Nummer 3 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2."

c)
In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „und auf die geltenden technischen Rahmenbedingungen" gestrichen.

2.
In § 111k Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „gilt § 174" durch die Wörter „gelten die §§ 173 und 175" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5252
Artikel 1 StPOWAG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 4 wird der Punkt ...