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Artikel 8 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)
Artikel 8 Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Das Arbeitsgerichtsgesetz, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 46c wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Überschrift werden ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt.
- b)
- Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht." - c)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 3 werden nach dem Wort „Gerichts" das Semikolon und die Wörter „das Nähere regelt die Verordnung nach Absatz 2 Satz 2" gestrichen.
- bb)
- Nach Nummer 3 werden die folgenden Nummern 4 und 5 eingefügt:
- „4.
- der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
- 5.
- der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens genutzten Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes und der elektronischen Poststelle des Gerichts,".
- cc)
- Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 6.
- dd)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Das Nähere zu den Übermittlungswegen gemäß Satz 1 Nummer 3 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2."
- d)
- In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „und die geltenden technischen Rahmenbedingungen" gestrichen.
- 2.
- In § 50 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 174, 178 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „§§ 173, 175 und 178 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERVAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 ERVAG Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes zum 1. Januar 2022
... Arbeitsgerichtsgesetz, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § ...
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