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Artikel 12 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)
Artikel 12 Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes zum 1. Januar 2022
In § 65d Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird nach der Angabe „Absatz 4" die Angabe „Satz 1" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERVAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 ERVAG Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes zum 1. Januar 2026
... 65d des Sozialgerichtsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...
Artikel 34 ERVAG Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 20 und 33 treten am 1. November 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 5, 9, 12 , 15 und 18 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in ...
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