Artikel 27 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung des Strafvollzugsgesetzes


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 StVollzG § 120

In § 120 Absatz 1 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist, werden die Wörter „Absatz 4 Nummer 4" durch die Wörter „Absatz 4 Satz 1 Nummer 6" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 27 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 5 JusWeDigG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ) geändert worden ist, werden die folgenden Absätze 1a bis 1c eingefügt:  ...


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