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Schlussformel - Bekanntmachung nach § 13 Absatz 3 der Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (KPBV) über das Inkrafttreten der §§ 5 bis 12 KPBV (KPBVIB k.a.Abk.)

B. v. 07.10.2021 BGBl. I S. 4648 (Nr. 72); Geltung ab 15.10.2021
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Schlussformel



Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag Dr. Nickel