Tools:
Update via:
Artikel 2 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel (AromenRAV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Käseverordnung
Die Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23" gestrichen.
- bb)
- In Nummer 1 Buchstabe e wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
- cc)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe e wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bbb)
- Folgender Buchstabe f wird angefügt:
- „f)
- frisch entwickelter Rauch im Sinne des § 4 Absatz 2 der Aromendurchführungsverordnung;".
- b)
- In Absatz 2 und Absatz 2a Satz 1 werden jeweils die Wörter „und vorbehaltlich des § 23" gestrichen.
- 2.
- In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23" gestrichen.
- 3.
- Der sechste Abschnitt wird aufgehoben.
- 4.
- § 30 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 5 wird das Wort „bis" durch das Wort „oder" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15063/a280999.htm