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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KrW/AbfMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrW/AbfMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 KrW/AbfMeistPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1507/v233146.htm