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Berichtigung der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes (BewGAnlAVB k.a.Abk.)

B. v. 12.10.2021 BGBl. I S. 4831 (Nr. 77); Geltung ab 09.07.2021

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 9. Juli 2021 BewGAnlAV Anhang, BewG Anlage 31

Die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland) ist unter Zuschläge für fließende Gewässer für beide Bewertungsklassen jeweils die Angabe „Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" durch die Angabe „Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Gerda Hofmann