Tools:
Update via:
Berichtigung der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes (BewGAnlAVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland) ist unter Zuschläge für fließende Gewässer für beide Bewertungsklassen jeweils die Angabe „Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" durch die Angabe „Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" zu ersetzen.
In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland) ist unter Zuschläge für fließende Gewässer für beide Bewertungsklassen jeweils die Angabe „Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" durch die Angabe „Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Gerda Hofmann
Im Auftrag Gerda Hofmann
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15091/index.htm