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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden vom 7. Juni 2021 (BGBl. I S. 1832) ist wie folgt zu berichtigen:
§ 18 ist wie folgt zu berichtigen:
§ 18 ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Die Überschrift ist wie folgt zu fassen:
„§ 18 Inhalt der Berichtspflichten". - 2.
- In Absatz 2, Absatz 3 in dem Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 4 ist jeweils nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" einzufügen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15093/a284079.htm