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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ReiseSFEntgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ReiseSFEntgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ReiseSFEntgV Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
... aller vom Reisesicherungsfonds abgesicherten Reiseanbieter auf die Kategorien 1 und 2 nach § 1 Absatz 4 verteilt. (2) Wird die erforderliche Gesamtabdeckung von 750 Millionen Euro erreicht, ...
§ 3 ReiseSFEntgV Erhebung des Entgelts
... Das Entgelt wird von der Aufsichtsbehörde für jeden Erhebungszeitraum ( § 1 Absatz 5 Satz 1 und 2 ) innerhalb eines Monats nach dessen Beginn berechnet und erhoben. Das Bundesministerium ... Teilzahlungen ist zulässig. (3) Das Entgelt für den ersten Erhebungszeitraum ( § 1 Absatz 5 Satz 1 ) beträgt 2,82 Millionen Euro; die §§ 1 und 2 sowie Absatz 1 sind betreffend diesen ... den ersten Erhebungszeitraum (§ 1 Absatz 5 Satz 1) beträgt 2,82 Millionen Euro; die §§ 1 und 2 sowie Absatz 1 sind betreffend diesen Erhebungszeitraum nicht ...
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