Zitierungen von § 13 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 BinSchPersV Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen (vom 01.09.2024)
... wer in den dort genannten Fällen ein Fahrzeug mit einem amtlichen Berechtigungsschein nach § 13 führt. Dies gilt im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 nur für das ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
Artikel 1 V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 II Nr. 508
§ 6 RheinSchPersEV Befähigungszeugnisse
... Fahrzeugen im Sinne des § 11.01 Nummer 3 der Rheinschiffspersonalverordnung ist im Falle des § 13 Absatz 1 der Binnenschiffspersonalverordnung ein amtlicher Berechtigungsschein ausreichend. (2) Ein ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
Artikel 4 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... (BGBl. 2023 II Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Schub- und Schleppboote und schwimmende Geräte sowie Fähren." 8. In § 13 Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Schifffahrtsverwaltung" die Wörter „oder der ...


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