Tools:
Update via:
Zitierungen von § 18 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 78 BinSchPersV Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 14.04.2023)
... Ausdruck der entsprechenden Eintragung des Zeugnisses im nationalen Befähigungsregister nach § 18 nachgewiesen. Der Ausdruck muss mit der Unterschrift und dem Stempel der ausstellenden ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
... Ausdruck der entsprechenden Eintragung des Zeugnisses im nationalen Befähigungsregister nach § 18 . Der Ausdruck muss mit der Unterschrift und dem Stempel der ausstellenden Behörde ...
§ 91 BinSchPersV Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 01.09.2024)
... hinterlegt die Aussetzung der Gültigkeit unverzüglich in dem betroffenen Register nach § 18 . (4) Der Inhaber oder die Inhaberin eines Befähigungszeugnisses darf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Rheinschifffahrt nach der Rheinschiffspersonalverordnung erteilt worden ist." 11. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden jeweils die Wörter „in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15132/v284680.htm