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Zitierungen von § 47 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 BinSchPersV Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 30.09.2022)
... entsprechen a) bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47 , b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49; ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
... nach Satz 2, wenn die antragstellende Person die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 47 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat, die Schulungsnachweise vorlegt und ihre Identität nachweist. Das ...
§ 86 BinSchPersV Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (vom 30.09.2022)
... im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 47 Absatz 2 mit Erfolg abgelegt haben. (3) § 85 Absatz 3 gilt ...
Anlage 17 BinSchPersV (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas - LNG)
Anlage 18 BinSchPersV (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... die Prüfung für die besondere Berechtigung erneut abgelegt werden." 26. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe ...
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