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Zitierungen von § 58 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BinSchPersV Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal (vom 14.04.2023)
... Personen bedürfen 1. einer Bescheinigung a) eines Anbieters eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs über die Teilnahme an einem Grundlehrgang sowie b) im ...
§ 51 BinSchPersV Atemschutzgerättragende Personen
... Person ihre Tauglichkeit und Befähigung mit einer Teilnahmebescheinigung eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs ...
§ 88 BinSchPersV Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang (vom 30.09.2022)
... ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. (2) Der Anbieter eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs hat die Bescheinigung über die Teilnahme am Grundlehrgang auf Antrag ... Antrag zu erneuern, sofern der Inhaber oder die Inhaberin der Bescheinigung erneut an einem nach § 58 zugelassenen Grundlehrgang teilgenommen hat. (3) Der Inhaber oder die ... einer Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen hat jährlich an einem nach § 58 zugelassenen Wiederholungslehrgang teilzunehmen. Der Anbieter dieses Lehrgangs hat ...
Anlage 23 BinSchPersV (zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen (vom 14.04.2023)
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 30.11.2024)
... eines Grund- oder Wiederholungslehrgangs atemschutzgerättragende Personen § 58 i. V. m. Anlage 23 BinSchPersV 275 - 545 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... bedürfen 1. einer Bescheinigung a) eines Anbieters eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs über die Teilnahme an einem Grundlehrgang sowie b) im ... sowie der entsprechenden Prüfungen zu prüfen." 35. In § 58 wird das Wort „Auffrischungslehrgängen" durch das Wort ... ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. (2) Der Anbieter eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs hat die Bescheinigung über die Teilnahme am Grundlehrgang auf Antrag ... Antrag zu erneuern, sofern der Inhaber oder die Inhaberin der Bescheinigung erneut an einem nach § 58 zugelassenen Grundlehrgang teilgenommen hat. (3) Der Inhaber oder die Inhaberin einer ... einer Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen hat jährlich an einem nach § 58 zugelassenen Wiederholungslehrgang teilzunehmen. Der Anbieter dieses Lehrgangs hat hierüber ...
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... des Zulassungsverfahrens und des Prüfungsverfahrens" ersetzt. 28. § 58 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... Grund- oder Wiederholungslehrgangs atemschutzgerättragende Personen § 58 i. V. m. Anlage 23 BinSchPersV 275 - 545 ...
Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... eines Lehrgangs atemschutz- gerättragende Personen § 58 i. V. m. Anlage 23 BinSchPersV 275 - 545 ...
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