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Zitierungen von § 65 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 138 BinSchPersV Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden (vom 14.04.2023)
... 1. August 2023 sind § 59 und die auf Grund dieser Vorschrift erlassene Rechtsverordnung sowie § 65 in der am 13. April 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Bis zu dem in Absatz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (BinSchPersFührEBefähPrV)
V. v. 21.12.2021 BAnz AT 14.01.2022 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
§ 2 BinSchPersFührEBefähPrV Prüfungskommission
... Die nach § 65 in Verbindung mit § 4 der Binnenschiffspersonalverordnung zuständige Behörde ...
§ 5 BinSchPersFührEBefähPrV Anmeldung und Zulassung zur Prüfung (vom 01.07.2024)
... Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg oder der Industrie- und Handelskammer Magdeburg abgelegt werden, § 65 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung . (7) Die Entscheidungen über die Nichtzulassung zur Prüfung und über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... durch die Wörter „nach den §§ 20 und 22" ersetzt. 39. § 65 Absatz 3 wird aufgehoben. 40. In § 70 Absatz 1 werden die Wörter „oder von einem ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms" eingefügt. 31. § 65 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zuständig für die Durchführung der ... 1. August 2023 sind § 59 und die auf Grund dieser Vorschrift erlassene Rechtsverordnung sowie § 65 in der am 13. April 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Bis zu dem in Absatz ...
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