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Zitierungen von § 141 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 141 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... folgt gefasst: „§ 138 (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 141 wird wie folgt gefasst: „§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen". ... g) Die Angabe zu § 141 wird wie folgt gefasst: „ § 141 Umtausch von Radarbescheinigungen". h) Folgende Angabe nach § 141 wird ... „§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen". h) Folgende Angabe nach § 141 wird eingefügt: „§ 142 Befahren der Elbe". i) Die ... ersetzt. 65. § 138 wird aufgehoben. 66. Die §§ 139 bis 141 werden durch folgende §§ 139 bis 142 ersetzt: „§ 139 ... wird aufgehoben. 66. Die §§ 139 bis 141 werden durch folgende §§ 139 bis 142 ersetzt: „§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen ... ein Schifferdienstbuch nachgewiesen werden, sofern dieses nicht vorgeschrieben war. § 141 Umtausch von Radarbescheinigungen Bescheinigungen über eine bestandene ...
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