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§ 1 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2022 (LuftVStAbsenkV 2022)

V. v. 01.12.2021 BGBl. I S. 5067 (Nr. 82)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 611-19-1-8 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 1 Steuersätze 2022



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2022 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,77 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,35 Euro,

3.
in anderen Ländern: 58,23 Euro.