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Artikel 4 - Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (ImpfPrG k.a.Abk.)
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162 (Nr. 83); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 12.12.2021, abweichend siehe Artikel 23
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Geltung ab 12.12.2021, abweichend siehe Artikel 23
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Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
§ 5 der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021 (BAnz AT 08.04.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 20f des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Nummer 2 werden nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1a Satz 1" die Wörter „oder Absatz 1b" eingefügt.
- 2.
- In Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b werden nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1a Satz 1" die Wörter „oder Absatz 1b" eingefügt.
- 3.
- In Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1a Satz 1" die Wörter „und Absatz 1b" eingefügt, werden die Wörter „sowie die für das Jahr 2021 gezahlten Versorgungsaufschläge nach § 21a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes" gestrichen und werden nach der Angabe „85 Prozent" die Wörter „und die für das Jahr 2021 gezahlten Versorgungsaufschläge nach § 21a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Höhe von 50 Prozent" eingefügt.
- 4.
- In Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b werden nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1a Satz 1" die Wörter „oder Absatz 1b" eingefügt.
- 5.
- In Absatz 10 Satz 1 und 2 werden jeweils nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1a Satz 1" die Wörter „und Absatz 1b" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ImpfPrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImpfPrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V2
Artikel 1 2. KrhWwSVÄndV
... Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021 (BAnz AT 08.04.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...
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