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IV. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
IV.
Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Strategische Steuerung der IT des Bundes sowie für den IT-Rat des Bundes übertragen.
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