IV. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 08.12.2021 BGBl. I S. 5176 (Nr. 83)
Geltung ab 12.12.2021; FNA: 1103-4-27 Bundesregierung

IV.



Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Strategische Steuerung der IT des Bundes sowie für den IT-Rat des Bundes übertragen.



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