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VII. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
VII.
Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden übertragen
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit für Telekommunikation einschließlich der diesbezüglichen Fach- und Rechtsaufsicht über die Bundesnetzagentur ohne die Zuständigkeiten für den Bereich der Post sowie die Zuständigkeiten für die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik ohne die Zuständigkeiten für Start-Ups, die Zuständigkeit für Digitalgipfel liegt zukünftig in gemeinsamer Zuständigkeit;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für operative Vorhaben der Digitalpolitik.
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