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IX. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 08.12.2021 BGBl. I S. 5176 (Nr. 83)
Geltung ab 12.12.2021; FNA: 1103-4-27 Bundesregierung

IX.



Dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung übertragen.

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