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§ 3 - Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJBGebV)
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2021.
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