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§ 5 - Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG)

G. v. 30.01.1950 BGBl. S. 23; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 114-1 Verkündungswesen
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§ 5 Bundesanzeiger



(1) 1Der Bundesanzeiger wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz elektronisch herausgegeben. 2Er ist im Internet unter der Adresse

www.bundesanzeiger.de

vollständig und dauerhaft zur Abfrage bereitzuhalten. 3Jede Veröffentlichung des Bundesanzeigers weist auf diese Adresse hin.

(2) 1Der Bundesanzeiger enthält einen amtlichen Teil. 2Der amtliche Teil ist bestimmt für

1.
die Verkündung von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1;

2.
sonstige amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Hinweise der Behörden des Bundes und der Länder.

3Der Bundesanzeiger kann weitere Teile für andere Bekanntmachungen enthalten.





 

Frühere Fassungen von § 5 VkBkmG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 10 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 6 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 VkBkmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VkBkmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VkBkmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 1 BAnzDiG Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
... oder in den Amtsblättern" gestrichen. 6. Der bisherige § 3 wird § 4 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife". b) In Absatz 1 werden ... die Wörter „oder bestimmt wird" gestrichen. 7. Nach dem neuen § 4 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: „Abschnitt 2 ... und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger". 8. Die bisherigen §§ 4 und 5 werden durch die folgenden §§ 5 bis 12 ersetzt: „§ 5 ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 6 9. ZustAnpV Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen
...  In § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen in der im ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 10 10. ZustAnpV Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 und § 9 Satz 1 wird jeweils das Wort ...