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Berichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten (SLVBer k.a.Abk.)

B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240 (Nr. 85); Geltung ab 05.06.2021

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 5. Juni 2021 SLVEV2021 Artikel 1, SLV § 11, § 24, § 27, § 32, § 48

Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 11 Nummer 6 ist nach dem Wort „und" das Wort „zum" zu streichen.

2.
In § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen.

3.
§ 27 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

a)
Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

aa)
In Nummer 1 ist die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen.

bb)
In Nummer 2 ist die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen.

b)
In Satz 2 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen.

4.
§ 32 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

a)
In Satz 1 ist die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen.

b)
In Satz 2 ist die Angabe „§ 28 Absatz 3" durch die Angabe „§ 28 Absatz 4" zu ersetzen.

5.
§ 48 ist wie folgt zu ändern:

a)
In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen.

b)
In Absatz 7 ist die Angabe „§ 22 Absatz 3" durch die Angabe „§ 22 Absatz 5" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium der Verteidigung

Im Auftrag M. Korte