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Artikel 1 - Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und zur Inbetriebnahme der elektronischen Urkundensammlung (GReAEVG k.a.Abk.)

Artikel 1 Zustimmungsermächtigung zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gründungsverordnung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte



Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag der Kommission vom 5. Juni 2020 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in der Fassung vom 28. Juni 2021 zustimmen. Dies gilt auch für eine gegebenenfalls sprachbereinigte Fassung. Der Vorschlag wird nachstehend veröffentlicht.